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Frage 65

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

  1. AGesetze zu entwerfen.
  2. Bdie Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. Cdie Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
  4. Ddas Bundeskabinett zu bilden.
Richtige Antwort anzeigen

Richtige Antwort: D) das Bundeskabinett zu bilden.